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Beitrag vom 08.02.2010
Ausschreibung des Leo Baeck Instituts 2010
AVIVA-Redaktion
Gemeinsam mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" und der Hertie-Stiftung sollen Schulprojekte zur Vermittlung deutsch-jüdischer Geschichte unterstützt werden. Bis 1.05.10 bewerben!
Das Leo Baeck Institut möchte gemeinsam mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" und der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung im Rahmen eines Förderprogramms einen Beitrag zur Vermittlung deutsch-jüdischer Geschichte im Schulunterricht leisten.
Deutsch-jüdische Geschichte wird heute primär als Opfergeschichte im Kontext des Holocaust wahrgenommen. Diese Perspektive übersieht den aktiven Beitrag vieler Jüdinnen und Juden zur wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Entwicklung in Deutschland, die sich in den Biographien bedeutender Persönlichkeiten wie Moses Mendelssohn, Rahel Varnhagen, Kurt Weill oder Ignatz Bubis spiegelt. Das jüdische Erbe gehört zu den Grundlagen der europäischen Geschichte und Kultur. Neben der historischen Verpflichtung zur Pflege dieses Erbes ist ein ausgeglichenes Bild der deutsch-jüdischen Geschichte dazu geeignet, Vorurteilen und Klischees über Jüdinnen und Juden entgegenzuwirken.
Die Geschichte des Antisemitismus und des Nationalsozialismus sind hingegen nicht Bestandteil der jüdischen Geschichte und sollten nicht mit dieser vermengt werden.
Das Programm steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten.
I. Ziel und Ansatz
Ziel des Förderprogramms ist es, jüdisches Leben in Deutschland in seiner Ambivalenz zwischen Erfolg und Verfolgung als integralen Bestandteil der allgemeinen deutschen Geschichte und ihrer europäischen Bezüge begreifbar zu machen. Das Programm möchte damit einen Perspektivwechsel für die Geschichtsvermittlung im Schulunterricht anregen.
Das Programm ist vornehmlich auf den Unterricht in der Sekundarstufe I ausgerichtet (d.h. Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien bis einschließlich Jahrgangsstufe 10). Es verfolgt dabei den Ansatz
lebensweltliche Bezüge der Schüler und Schülerinnen in die Projektarbeit einzubinden und unterschiedliche Zielgruppen mit spezifischen Projektformaten zu erreichen.
Die Vermittlung kann auf der Grundlage von Einzelbeispielen oder in umfassenden Darstellungen erfolgen.
II. Was kann gefördert werden?
Gefördert werden praxisorientierte Vorhaben zur deutsch-jüdischen Geschichte wie:
die Durchführung von modellhaften Projekten für den Unterrichtdie Entwicklung schulinterner Curriculadie Entwicklung von Konzepten zur Erforschung von Lokalgeschichte durch SchülerInnen (z.B. Konzipierung von Stadtrundgängen, Arbeit mit Archivmaterialien)die Entwicklung künstlerischer Projekte (z.B. Theateraufführungen)die Durchführung von LehrerInnenfortbildungendie Durchführung von Sonderveranstaltungen an Universitäten im Rahmen der ReferendarInnenausbildungdie Entwicklung von Lehrmaterialien (Arbeitsbögen, Handbücher) und interaktiven Lernprogrammen (CD-ROMs, Websites), sofern die Anwendung der Materialien im Schulunterricht oder in LehrerInnenfortbildungsveranstaltungen aus dem Konzept hervorgehen
Die Projekte sollten zur Vermittlung jüdischer Geschichte als integraler Bestandteil der deutschen Geschichte beitragen. Besonders berücksichtigt werden dabei Projekte, die sich mit der Geschichte jüdischen Lebens in Deutschland nach 1945 befassen. Bevorzugt werden praxisorientierte Projekte, die interaktive Unterrichtsformen, den fächerübergreifenden Unterricht und/oder die Einbeziehung außerschulischer Institutionen (Museen, Archive, Bibliotheken, Theaterwerkstätten) vorsehen.
III. Wer kann gefördert werden?
LehrerfortbildungseinrichtungenSchulen und UniversitätenAkademien, Museen und andere Bildungs- und KultureinrichtungenGeschichtswerkstätten und andere VereineStadt- und KreisarchiveTheaterwerkstätten und Schultheater
IV. Höhe der Förderung
Projekte können in der Regel mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Die Einbeziehung von Eigen- und weiteren Drittmitteln ist erwünscht. In Einzelfällen kann für langfristig angelegte Modellprojekte eine Förderung bis zu 20.000 Euro bewilligt werden. ProjektträgerInnen erhalten bewilligte Mittel im Rahmen eines Zuwendungsbescheides der FreundInnen und FördererInnen des Leo Baeck Instituts. Die ZuwendungsempfängerInnen sind für die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel und die Erstellung der entsprechenden Verwendungsnachweise verantwortlich.
V. Antragstellung
Dem Antragstellung muss ein Finanzierungsplan beigefügt werden, aus dem die Kosten des Gesamtprojekts hervorgehen sowie ein Kostenplan, der die Aufschlüsselung der beantragten Summe offen legt. Einzelpersonen können keine Anträge einreichen. Institutionelle Förderung ist über das Leo Baeck Programm nicht möglich. Das Antragsformular kann im Internet unter www.lehrerfortbildung-leo-baeck.de abgerufen und bei unten stehender Kontaktadresse eingereicht werden.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Leo Baeck Programm c/o Jüdisches Museum Frankfurt
Dr. Christine Keck
Untermainkai 14/15, 60311 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 212-35843 (montags bis donnerstags 9.00 bis 15.30 Uhr)
Fax: +49 (0)69 212-30705
E-Mail: lehrerfortbildung.lbi@stadt-frankfurt.de
Eine Fachjury berät über die Anträge und spricht Empfehlungen für die Förderung aus.
VI. Ausschreibungsfrist
Projektanträge können bis zum Stichtag, 1. Mai 2010, eingereicht werden.
Die Entscheidung über die Anträge wird voraussichtlich im Juli/August 2010 mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass Projekte vor dem 1. August 2011 abgeschlossen sein müssen.
Hinweis: Die Orientierungshilfe Deutsch-jüdische Geschichte im Unterricht des Leo Baeck Instituts (2003) bietet Interessenten und BewerberInnen einen Einstieg in das Thema. Diese ist im Internet abrufbar unter: www.lehrerfortbildung-leo-baeck.de/seite_05.html
Weitere Infos finden Sie unter: www.leobaeck.de